Was muss ich gemäß neuen GPSR-Regelungen beachten?

Ab dem 13. Dezember 2024 trat die neue General Product Safety Regulation (GPSR) in Kraft, die in der gesamten EU die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz stärken soll. Diese Verordnung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die auch euch als Händler betreffen. Damit ihr alle Anforderungen rechtssicher umsetzen könnt, haben wir die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst und alle notwendigen Unterlagen und Vorlagen vorbereitet, um euch die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen: 

Wer gilt laut GPSR als Hersteller? 

Laut der neuen GPSR-Verordnung gilt als Hersteller, wer ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und dieses unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in der EU vertreibt. (GPSR Art.3 P.8) Da ihr eure Produkte in eurem Shop unter eurem Label oder Firmennamen anbietet, seid ihr im Sinne der Verordnung als Hersteller definiert. Das bedeutet, dass ihr die Herstellerpflichten übernehmen müsst. 

Darüber hinaus gilt ihr im Sinne der GPSR auch als Händler (GPSR Art. 3 P. 8) 

Printegy wird als Fulfilment-Dienstleister (GPSR Art.3 P.12) und Inverkehrbringer (GPSR Art.3 P.7) betrachtet. Das bedeutet, dass wir die Produkte in Umlauf bringen, indem wir sie an euch weiterverkaufen. Als Inverkehrbringer sind wir ebenfalls verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. 

1. Kennzeichnungspflicht 

1.1. Kennzeichnung des Herstellers und des Inverkehrbringers: 

Die GPSR verlangt, dass sowohl der Hersteller (also ihr) als auch der Inverkehrbringer (also wir, Printegy) eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Diese Informationen müssen auf den Produkten selbst oder in der Produktverpackung klar ersichtlich sein. (GPSR Art. 9 P. 6; GPSR Art.16 P. 3) 

Da jedoch nicht bei allen Produkten eine Kennzeichnung direkt auf einem Etikett oder Hangtag möglich ist, beispielsweise bei Tassen oder anderen Artikeln, werden die gesetzlich geforderten Informationen auf dem Lieferschein bereitgestellt, der jeder Bestellung beiliegt, was dann immer noch gesetzeskonform ist. 

1.2. Kennzeichnung der Modellnummer des Produkts: 

Jedes Produkt muss eine Modellnummer tragen, die zur Identifikation und Nachverfolgung dient. Bei Textilprodukten befindet sich die Modellnummer auf der Textiletikette. Bei nicht-textilen Produkten wird die Modellnummer auf der Verpackung angegeben. 

Diese Modellnummer wird ebenfalls in der Risikoanalyse des Produkts angegeben. Gleichartige Produkte, zum Beispiel identische Modelle mit unterschiedlichen Farben oder Größen, erhalten dieselbe Modellnummer.  

Sinn dieser Regelung ist es, dass im Falle einer Rückrufaktion die Kunden die Möglichkeit haben sollen die zurückgerufene Produkte zu identifizieren. Z.B. in einem äußert unwahrscheinlichen Fall, dass beim Produkt Promo T-Shirt (Modellnummer 610820) Sicherheitsbedenken entstehen, können Sie Ihre Kunden mit der Nachricht anschreiben: „Bitte alle von uns verkaufte T-Shirts mit Modellnummer 610820 auf dem Etikett zurückschicken!“ 

HINWEIS: Was zählt als ein Produkt? 

Ein "Produkt" wird durch das Modell definiert, nicht durch Design, Farbe oder Größe. Zum Beispiel: 

- Ein Basic-T-Shirt mit Blümchenmuster und ein Basic-T-Shirt mit Katzenmuster zählen als gleiches Produkt und tragen dieselbe Modellnummer. Da sie aus dem Gleichen T-Shirt gefertigt sind (B&C E190) mit der gleichen Tinte und Grundierung 

- Ein Basic-T-Shirt und ein Premium-T-Shirt mit demselben Blümchenmuster sind jedoch unterschiedliche Produkte und erhalten verschiedene Modellnummern. Da sie aus verschiedenen T-Shirts gefertigt sind.  

Dies ist eine Interne Regelung zwischen euch und Printegy, eine Auswirkung auf die Kennzeichnung der Waren gegenüber dem Kunden hat sie nicht, es müssen keine Produktbeschreibungen geändert werden.  

2. Aktualisieren der Produktbeschreibungen (GPSR Art.19) Das ist das Mindeste, was ihr auf jeden Fall tun solltet!

Beim Online-Verkauf der Produkte müssen die Produktbeschreibungen um die Herstellerangaben ergänzt werden.  

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, die Produktbeschreibungen selbst zu ändern. Es müssen ebenso keine zusätzlichen Warnhinweise oder Sicherheitsanmerkungen hinzugefügt werden, da alle unsere Produkte nach den in Europa gültigen Normen zertifiziert sind und bereits alle erforderlichen Hinweise direkt auf den Produkten enthalten. 

Was jedoch erforderlich ist: auf der Seite jedes Produkts muss der Hersteller (also ihr) mit den entsprechenden Kontaktdaten angegeben werden. Diese Angaben umfassen: 

- Unternehmensname 

- Unternehmensadresse 

- E-Mail-Adresse 

Wir empfehlen diese im Produktbeschreibungstext am Ende der Produktbeschreibung dranzuhängen. 

Ein Beispiel, wie diese Informationen auf den Seiten unserer dargestellt werden können: 

"Herstellerangaben gemäß GPSR:  

Markus Mustermann 
Beispielshop 
Am Beispielweg 5 
12345 Musterstadt 
Deutschland 
 
E-Mail: info@beispielshop.de"

Denkt daran, eure eigenen Daten anzugeben! 

3. Risikoanalysen und Sicherheitsdatenblätter 

Laut der GPSR-Verordnung muss der Hersteller für jedes Produkt eine Risikoanalyse erstellen, um mögliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu bewerten. Diese Risikoanalysen sowie die beiliegenden relevanten Dokumente sind für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.  

Da wir die Produkte nach Modellnummern zusammengefasst haben, bedeutet dass, dass ihr nicht für jedes Teil eine Sichheiheitsanalyse machen müsst sondern nur für jedes „Produkt“  

Beispiele:  

- Basic T-Shirt mit Blümchenmuster, Basic-T-Shirt mit Katzenmuster und Basic T-Shirt mit Bierflasche sind alle ein Produkt. Nämlich „T-Shirt mit aufgedruckten Design, Modelnummer E 190“ – brauchen nur eine gemeinsame Risikoanalyse  

- Basic T-Shirt mit Blümchenmuster und Promo T-Shirt mit Blümchenmuster – sind 2 Produkte und brauchen jeweils eine Risikoanalyse. Nämlich „T-Shirt mit aufgedruckten Design, Modelnummer E 190“ und „T-Shirt mit aufgedruckten Design, Modelnummer 610820“ 

D.h. z.B. verkauft ihr unsere Produkte „Basic T-Shirt“, „Premium T-Shirt“, „Fußmatte mit Gummirand“ und „Tasse“ – mit verschiedenen Motiven, müsst ihr insgesamt 4 Risikoanalysen ausfüllen 

In den Risikoanalysen ergänzt ihr eure Angaben (Adresse usw.) unterschreibt sie und sichert sie für 10 Jahre. 

Um Zugang zu den Risikoanalysen für die Produkte sowie Begleitdokumenten wie z.B. Sicherheitsdatenblättern für unsere Farben und Grundierungen, Datenblättern u.s.w für alle Produkte zu erhalten, sendet uns einfach eine kurze E-Mail an hello@printegy.de. Wir stellen euch dann alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, damit ihr die Anforderungen der GPSR erfüllen könnt. 

Mit diesem Leitfaden haben wir euch aufgezeigt, was nun mit dem Eintritt neuer GPSR gemacht werden muss:  

- Produktinfos an den Seiten um eure Angaben ergänzen,  

- sowie Risikoanalysen für Produkte ausfüllen.  

Den Rest auf der Warenseite erledigt Printegy.  

Nun gibt es noch eine Fülle von weiteren Hersteller- und Händlerplichten die wahrgenommen werden müssen, schaut euch dazu bitte die GPSR Art.9 sowie Art.12 diese umfassen u.A. die Informationsweitergabe im Falle von Sicherheitsmängel oder Beschwerdemanagement. Bitte schaut euch diese Infos an, um einen Überblick über eure Pflichten zu erhalten.   

Weiterführende Links:

ERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023

IHK Stuttgart: Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen

IT-Recht-Kanzlei: FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Händlerpflichten

IT-Recht-Kanzlei: Wer ist Hersteller, verantwortliche Person & Co?

Händlerbund: Produktsicherheitsverordnung (GPSR) » Das musst du jetzt wissen

Wir hoffen, diese Informationen erleichtern euch die Anpassung an die neuen Regeln und machen alles klar und verständlich. Bei weiteren Fragen oder wenn ihr Unterstützung benötigt, könnt ihr euch jederzeit per E-Mail bei uns melden. Wir wünschen euch l Ausdauer bei der Umsetzung der neuen Regelungen! 

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